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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vers. 1.0 vom 22.08.2024

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der KSG Events GbR, Bischof-Brück-Straße 26, 55411 Bingen, vertreten durch Herrn Nils Günther und Herrn Jonas Koch (im Folgenden: Anbieter) und den Kunden (im Folgenden: Kunden).

  2. Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Kunden Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

  3. Alle zwischen dem Anbieter und den Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Anbieters.

  4. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

  5. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert und in einer Zusatzvereinbarung festgehalten.

 

§ 2 Leistungsumfang 

  1. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik. Dies umfasst die Vermietung von Ton-, Lichtanlagen, Bühnen sowie sonstiger Veranstaltungstechnik. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Technik mit oder ohne Personal zu mieten.

 

§ 2.1 Vermietung von Veranstaltungstechnik

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die vereinbarte Veranstaltungstechnik für den vertraglich festgelegten Zeitraum zur Verfügung. Die Technik wird in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand übergeben. 

  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Veranstaltungstechnik ohne zusätzliche Dienstleistungen zu mieten. In diesem Fall ist der Kunde für den Auf- und Abbau sowie die Betreuung der Technik während der Veranstaltung selbst verantwortlich.

 

§ 2.2. Full Service-Leistungen

  1. Der Anbieter bietet einen Full Service im Bereich der Veranstaltungstechnik an. Dieser Full Service umfasst den Transport, den Auf- und Abbau sowie die Betreuung der Technik während der Veranstaltung.

  2. Der Full Service beinhaltet insbesondere:

    1. Den Transport der Veranstaltungstechnik zum Veranstaltungsort.

    2. Den fachgerechten Aufbau der Technik nach den Vorgaben des Kunden und den technischen Erfordernissen.

    3. Die Betreuung der Technik während der gesamten Veranstaltung durch qualifiziertes Personal des Anbieters.

    4. Den Abbau und den Rücktransport der Technik nach Veranstaltungsende.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Webseite des Anbieters stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

  2. Der Kunde bucht beim Anbieter die gewünschte Leistung. Die Buchung erfolgt in der Regel entweder per E-Mail oder telefonisch.

  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch eine Annahmeerklärung annimmt.

  4. Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware oder Leistung nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

 

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Leistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 4 sind darauf nicht anwendbar. 

  2. Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

    1. eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nicht innerhalb dieser Frist beseitigt wird;

    2. eine Vertragspartei zahlungsunfähig wird oder über das Vermögen der Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

    3. Umstände eintreten, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Vertragspartei unzumutbar machen.

  4. Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit. 

  5. Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen. 

  6. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben oder per E-Mail mit an die jeweils andere Vertragspartei zu übermitteln. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Vertragspartei.

  7. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis, und die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien erlöschen, soweit sie nicht bereits erfüllt wurden oder noch zu erfüllen sind. Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

  8. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde alle vom Anbieter überlassenen Gegenstände unverzüglich und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

 

§ 5 Abholung und Lieferung der Veranstaltungstechnik

  1. Bei einem reinen Vermietgeschäft (Dry Hire) gem. § 2.1. hat der Kunde, unabhängig davon, ob er Verbraucher oder Unternehmer ist, die Veranstaltungstechnik selbst aus dem Lager des Anbieters abzuholen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Transportmittel und Personal zur Abholung und zum Rücktransport der Veranstaltungstechnik bereitzustellen.

  2. Bei einem Full Service Auftrag gem. § 2.2. wird die Veranstaltungstechnik vom Anbieter an die vom Kunden angegebene Veranstaltungsort geliefert. Der Anbieter übernimmt den Transport, den Aufbau und den Abbau sowie die Betreuung der Technik während der Veranstaltung.

  3. Die durch den Full Service entstehenden zusätzlichen Kosten, insbesondere Fahrtkosten und Fahrtzeit, werden separat im Angebot des Anbieters ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden auch auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  4. Der Kunde trägt das Risiko für den Transport der Veranstaltungstechnik ab dem Zeitpunkt der Abholung aus dem Lager des Anbieters bis zur Rückgabe. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die während des Transports durch den Kunden oder dessen Beauftragte entstehen.

  5. Der Anbieter trägt das Risiko für den Transport der Veranstaltungstechnik bis zur Anlieferung am Veranstaltungsort. Der Anbieter haftet für Schäden, die während des Transports durch den Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 6 Teillieferungen und Vorbehalt der Vorkasse Zahlung

  1. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

  2. Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich der Anbieter vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls der Anbieter von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird er den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Mietpreises und der Versandkosten.

 

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€). Die Abrechnung erfolgt ebenfalls in Euro. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann.

  3. Der Anbieter verzichtet auf die Erhebung von Vorauskasse. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Zahlungen vor Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu leisten.

  4. Bei Teilleistungen ist der Anbieter berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Diese Teilrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.

  6. Für jede Mahnung, die nach Eintritt des Verzugs erfolgt, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch die Mahnung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  8. Sollte eine Rückbuchung einer Lastschrift oder einer Überweisung durch den Kunden erfolgen, trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten, es sei denn, die Rückbuchung erfolgte aufgrund eines Verschuldens des Anbieters.

 

§ 8 Zahlungspflicht bei Absage, Abbruch oder Verkürzung der Veranstaltung

  1. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn die Veranstaltung oder der Auftragsgegenstand aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, abgesagt wird. 

  2. Der Kunde ist ebenfalls zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn die Veranstaltung oder der Auftragsgegenstand aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, abgebrochen wird. 

  3. Sollte die Veranstaltung oder der Auftragsgegenstand aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, zeitlich verkürzt werden, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden für die ursprünglich vereinbarte Dauer bestehen. Eine Reduzierung der Vergütung erfolgt in diesen Fällen nicht.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Absage, einen Abbruch oder eine zeitliche Verkürzung der Veranstaltung zu vermeiden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

  5. Der Kunde hat nachzuweisen, dass die Gründe für die Absage, den Abbruch oder die zeitliche Verkürzung der Veranstaltung vom Anbieter zu vertreten sind. Andernfalls bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.

  6. Sollte der Anbieter im Vorfeld der Veranstaltung oder des Auftrags bereits Aufwendungen getätigt haben, die durch die Absage, den Abbruch oder die zeitliche Verkürzung nutzlos geworden sind, ist der Kunde verpflichtet, diese Aufwendungen zu erstatte Vergütung abgedeckt sind.

 

§ 9 Übergabe, Rückgabe

  1. Der Mietvertrag über die Mietsache endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. 

  2. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Vertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. 

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Rücksendedatum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Gibt der Kunde die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so ist der Anbieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die genauen Rückgabebedingungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Abschluss des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 

  4. Bei der Mietsache handelt es sich ganz oder teilweise um gebrauchte Sachen. Im Mietvertrag sind daher die bei Versendung vorhandenen Schäden erfasst. Der Kunde hat die Mietsache bei Erhalt sorgfältig auf weitere Schäden zu überprüfen und dem Anbieter diese unverzüglich melden. 

  5. Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet er dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

 

§ 10 Stornierungsbedingungen

  1. Eine Stornierung des Vertrages ist bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Vertragsbeginn kostenfrei möglich. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Stornierungskosten.

  2. Bei einer Stornierung des Vertrages zwischen 8 und 12 Wochen vor dem vereinbarten Vertragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Betrag unverzüglich nach Erhalt der Stornierungsbestätigung zu zahlen.

  3. Bei einer Stornierung des Vertrages zwischen 4 und 8 Wochen vor dem vereinbarten Vertragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Betrag unverzüglich nach Erhalt der Stornierungsbestätigung zu zahlen.

  4. Bei einer Stornierung des Vertrages zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Vertragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Betrag unverzüglich nach Erhalt der Stornierungsbestätigung zu zahlen.

  5. Bei einer Stornierung des Vertrages weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Vertragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Betrag unverzüglich nach Erhalt der Stornierungsbestätigung zu zahlen.

  6. Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen und wird erst mit dem Zugang der Stornierungserklärung bei uns wirksam. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Stornierungserklärung.

  7. Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der oben genannten Stornierungsgebühren zurückerstattet. Sollte der bereits gezahlte Betrag die fällige Stornierungsgebühr übersteigen, erfolgt die Rückerstattung des Differenzbetrages innerhalb von 14 nach Wirksamwerden der Stornierung.

  8. Im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen oder ähnliche unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, entfallen die Stornierungskosten. In solchen Fällen sind beide Parteien verpflichtet, einvernehmlich eine Lösung zu finden.

 

§ 11 Gewährleistung

  1. Der Anbieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 536 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre und gegenüber Unternehmern ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

  2. Etwaige vom Anbieter gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

 

§ 12 Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

  2. In sonstigen Fällen haftet der Anbieter– soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

  3. Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

  4. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Missachtung von Sicherheitsvorkehrungen oder durch Dritte verursacht wurden, solange sich die Mietgegenstände außerhalb der Anwesenheit des Anbieters befinden. Dies gilt auch für Fälle höherer Gewalt, die zu Schäden an den Mietgegenständen führen.

 

§ 13 Haftung des Kunden für Mietgegenstände

  1. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Mietgegenstände ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe an den Anbieter. Dies umfasst insbesondere die Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände während des Mietzeitraums, wenn sich die Mietgegenstände außerhalb der Anwesenheit des Anbieters befinden.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche üblichen Schutzmaßnahmen und notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um Diebstahl, Vandalismus und sonstigen Beschädigungen der Mietgegenstände vorzubeugen. Hierzu zählt insbesondere die ordnungsgemäße Sicherung der Mietgegenstände in abgeschlossenen Räumen oder durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen, wenn diese nicht in Gebrauch sind.

  3. Im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren und, sofern erforderlich, Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Der Kunde hat dem Anbieter alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Schadensregulierung erforderlich sind.

  4. Sollte es zu Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände kommen, ist der Kunde verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Mietgegenstände zu ersetzen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Netto-Kaufpreis, den der Anbieter für die Ersatzbeschaffung aufbringen muss. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden eine entsprechende Rechnung zu stellen, die innerhalb der üblichen Zahlungsfrist zu begleichen ist.

  5. Es wird dem Kunden empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände während des Mietzeitraums abdeckt. Der Abschluss einer solchen Versicherung entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Ersatzpflicht.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand und vollständig an den Anbieter zurückzugeben. Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden, sind vom Kunden zu ersetzen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

 

§ 14 Untervermietung 

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Mietgegenstände ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte zu untervermieten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen. Eine Zuwiderhandlung berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

 

§ 15 Urheberrechte

  1. Der Anbieter hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf seiner Webseite veröffentlicht werden, Urheberrechte. 

  2. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

     

§ 16 Überlassung von Rechten

  1. Der Kunde überlässt dem Anbieter sämtliche Schutzrechte an den im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Logos, Fotos, Texte und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke (im Folgenden "Schutzrechte"). Die Überlassung der Schutzrechte erfolgt zum Zwecke der vertragsgemäßen Nutzung durch den Anbieter.

  2. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen Schutzrechten ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Schutzrechte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, die überlassenen Schutzrechte im Rahmen der Erfüllung des Vertrages an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an Subunternehmer, Dienstleister und Kooperationspartner des Anbieters.

  4. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Einräumung der vorstehenden Nutzungsrechte berechtigt ist und dass die Nutzung der Schutzrechte durch den Anbieter keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den überlassenen Materialien geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

  5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit und darüber hinaus, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages und zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters erforderlich ist.

  6. Nach Beendigung des Vertrages wird der Anbieter auf Verlangen des Kunden die überlassenen Schutzrechte und alle davon angefertigten Kopien zurückgeben oder, sofern dies vom Kunden gewünscht wird, vernichten. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter zur Aufbewahrung der Materialien gesetzlich verpflichtet ist oder ein berechtigtes Interesse an der weiteren Nutzung der Schutzrechte hat.

 

§ 17 Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen

  1. Der Anbieter ist berechtigt, auf der Veranstaltung des Kunden Foto- und Videoaufnahmen zu fertigen, sofern dabei die Bildrechte der Gäste und die Rechte Dritter beachtet werden. Diese Aufnahmen können vom Anbieter zu Referenz- und eigenen werblichen Zwecken verwendet werden.

  2. Der Kunde hat das Recht, der Anfertigung und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen zu Referenz- und eigenen werblichen Zwecken ausdrücklich zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich und möglichst vor Beginn der Veranstaltung an den Anbieter zu richten. Im Falle eines Widerspruchs wird der Anbieter die entsprechenden Aufnahmen nicht zu den genannten Zwecken verwenden.

  3. Unabhängig von einem Widerspruch des Kunden ist der Anbieter berechtigt, in angemessenem Umfang Aufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung oder zu Beweiszwecken zu fertigen. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich internen Zwecken und werden nicht zu Referenz- oder werblichen Zwecken verwendet.

  4. Der Anbieter verpflichtet sich, die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen vorzunehmen. Insbesondere wird der Anbieter sicherstellen, dass keine Aufnahmen veröffentlicht werden, die die abgebildeten Personen in unangemessener oder unvorteilhafter Weise darstellen.

  5. Die Aufnahmen werden vom Anbieter nur solange gespeichert, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Aufnahmen, die zu Referenz- oder werblichen Zwecken verwendet werden, können entsprechend länger aufbewahrt werden, während Aufnahmen zu Dokumentations- oder Beweiszwecken nach Wegfall des Zwecks gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

  6. Der Anbieter wird die Gäste der Veranstaltung durch geeignete Maßnahmen (z.B. Hinweisschilder) über die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Gäste ebenfalls auf diese Möglichkeit hinzuweisen und auf das Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen.

  7. Der Anbieter haftet nicht für Ansprüche, die aus der Anfertigung oder Verwendung der Aufnahmen resultieren, sofern er die gesetzlichen Bestimmungen und die in dieser Klausel genannten Bedingungen eingehalten hat. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen durch den Kunden oder seine Gäste entstehen.

  8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Einwilligung zur Anfertigung und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen von Dritten, die an der Veranstaltung teilnehmen, eingeholt wird, sofern dies erforderlich ist. Der Anbieter kann hierfür entsprechende Vorlagen oder Hinweise zur Verfügung stellen.

 

§ 18 Vertraulichkeit

  1. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Unterlagen, die der eine Vertragspartner (im Folgenden "offenlegende Partei") der anderen Partei (im Folgenden "empfangende Partei") im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich macht und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich anzusehen sind. Dazu gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, finanzielle Informationen, Kundenlisten, Marketingstrategien, Betriebsgeheimnisse und sonstige nicht allgemein bekannte Informationen.

  2. Die empfangende Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich und der Dritte ist ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

  3. Die empfangende Partei verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen. Die empfangende Partei wird sicherstellen, dass nur solche Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, die dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

  4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die:

    1. Der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren,

    2. Öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,

    3. Der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden,

    4. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall wird die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich über die bevorstehende Offenlegung informieren, sofern dies rechtlich zulässig ist.

  5. Nach Beendigung des Vertrages oder auf Anforderung der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen sowie alle Kopien und Aufzeichnungen, die sie davon angefertigt hat, unverzüglich zurückgeben oder, sofern dies von der offenlegenden Partei gewünscht wird, vernichten. Die empfangende Partei wird der offenlegenden Partei die Rückgabe oder Vernichtung schriftlich bestätigen.

  6. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus nach Beendigung des Vertrages.

  7. Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen durch die empfangende Partei oder deren Erfüllung verpflichtet sich die empfangende Partei, an die offenlegende Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der offenlegenden Partei vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. 

 

§ 19 Datenschutz

  1. Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur soweit dies zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Zu den personenbezogenen Daten gehören insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Zahlungsinformationen des Kunden.

  2. Die personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke verwendet:

    1. Zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages,

    2. Zur Kommunikation mit dem Kunden,

    3. Zur Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung,

    4. Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen,

    5. Zur Bereitstellung von Informationen über Produkte und Dienstleistungen des Anbieters (Werbung), sofern der Kunde hierin eingewilligt hat.

  3. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, der Kunde eingewilligt hat oder der Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet ist. Zu den Dritten können insbesondere Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister und IT-Dienstleister gehören.

  4. Die personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es gesetzliche Aufbewahrungspflichten vorsehen. Nach Wegfall des Verwendungszwecks oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.

  5. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die beim Anbieter gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Zudem hat der Kunde das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde an den Datenschutzbeauftragten des Anbieters wenden.

  6. Im Übrigen gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung des Anbieters, welche unter dem folgenden Link einsehbar ist: 

    https://ksg-events.de/datenschutz

 

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

  2. Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.